Hundeführerschein

Seit dem 01. Juli 2011 gilt das Niedersächsische Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG). Nach einer Übergangszeit von zwei Jahren ist ab dem 01. Juli 2013 der Hundeführerschein mit Sachkundenachweis für alle neuen Hundebesitzer zur Pflicht geworden. Als bereits sachkundig gilt allerdings wer nachweisen kann, dass er innerhalb der letzten zehn Jahre vor dem 01.07.2011 über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren ununterbrochen einen Hund gehalten hat.

Zum Prüfungsinhalt gehören folgende Bereiche:

  • Sachkunde des Hundehalters

  • Gehorsam des Hundes

  • Sozialverträglichkeit des Hundes

In erster Linie wird Wert auf das soziale Verhalten des Hundes in Alltagssituationen gelegt. Die Prüfung darf ausschließlich nur von anerkannten und lizenzierten Prüfern abgenommen werden.