Hundeführerschein

Nachweis der Sachkunde für Hundehalter in Niedersachsen
Am 01.07.2013 endete die Übergangsregelung der novellierten Fassung des Niedersächsischen Gesetzes über das Halten von Hunden (NHundG) vom 01.07.2011.
Lt. §3 NHundG ist nun die Sachkundeprüfung für alle Hundebesitzer in Niedersachsen, die sich erstmals nach dem 01.07.2011 einen Hund angeschafft haben, Pflicht.
Wer ab dem 01.07.2013 plant einen Hund zu halten, muss vor Aufnahme des Hundes die theoretische Sachkundeprüfung ablegen, die praktische danach innerhalb eines Jahres.
Für Personen die nachweisen können, dass sie innerhalb der letzten zehn Jahre vor dem 01.07.2011 für mindestens zwei Jahre ununterbrochen einen Hund gehalten haben, entfällt diese Pflicht. Sie gelten durch die Erfahrung als sachkundige Hundehalter.
Die Sachkundeprüfung beinhaltet einen theoretischen und einen praktischen Prüfungsteil. Die theoretische Prüfung wird in Form eines Ankreuztestes mit insg. 35 Fragen durchgeführt. Sie ergeben sich aus folgenden 5 Themenbereichen mit jeweils 7 Fragen:
  • Hundehaltung unter Berücksichtigung des Tierschutzrechts
  • Sozialverhalten von Hunden und rassespezifische Eigenschaften
  • Gefahrensituationen mit Hunden erkennen und beurteilen
  • Erziehung und Ausbildung von Hunden
  • Rechtsvorschriften für den Umgang mit Hunden
Der praktische Prüfungsteil findet sowohl in einer ablenkungsarmen Umgebung als auch in einem Bereich mit öffentlichem Verkehr statt. Es wird besonderer Wert auf das Verhalten des Hundes in Alltagssituationen gelegt. Folgende Übungen gehören zum Inhalt:
  • Leinenführigkeit
  • Sitz- und Platzübung
  • Herankommen auf Abruf
  • Abliegen unter Ablenkung
  • Durchqueren einer Personengruppe
  • Unbefangenheit gegenüber Fußgängern, Joggern und Radfahrern
Anerkannte und lizenzierte Prüfer sind zur Abnahme der Prüfungen zum Hundeführerschein berechtigt. Auch einige Hundeschulen bieten eine Sachkundeprüfung an.
Zusätzlich zur Sachkundeprüfung müssen alle folgenden Punkte ausnahmslos erfüllt werden:
  • Anmeldung des Hundes bei der zuständigen Stadt/Gemeinde
  • Parallel dazu ist eine zentrale Registrierung beim KSN (Kommunales Systemhaus Niedersachsen) erforderlich. Bis spätestens 01.08.2013 muss diese Anmeldung erfolgt sein. Diese Meldung ist gebührenpflichtig. Eine Online-Anmeldung kostet € 17,26, per Post oder Telefon beträgt die Gebühr € 27,97. Die Internetadresse für die Online-Registrierung lautet: www.hunderegister-nds.de
  • Kennzeichnungspflicht (Chip/Transponder) für Hunde über 6 Monate (lt.  §4 NHundG); Das Einsetzen des Chips wird in der Regel vom Tierarzt durchgeführt
  • Abschluss einer Hunde-Haftpflichtversicherung lt. §5 NHundG
Das vollständige NHundG sowie ein Frage- und Antwortkatalog zu den Themen Sachkundeprüfung/Hundeführerschein, Registrierung, Kennzeichnung und Versicherung geben Euch weitere Informationen.
(Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz)