Anleinpflicht für Hunde
Am 1. April beginnt die allgemeine Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit für Wildtiere und Vögel. Bis zum 15. Juli gilt für Hunde in Niedersachsen darum wieder die Anleinpflicht.
Das Landwirtschaftsministerium bittet darum, dass sich Hundebesitzer daran halten, ihre Hunde in Waldgebieten und in der freien Landschaft während dieser besonderen Schutzzeit nur noch angeleint zu führen. Wer sich nicht daran hält, kann mit Geldbußen bis zu 5.000 Euro rechnen. Geregelt wird dies in Paragraph 33 der niedersächsischen Wald- und Landschaftsordnung.
Nähere Informationen:
Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz